Wie in Ihrer Fälligkeitsanzeige/Ihrer Zahlungsaufforderung angegeben und im Gegensatz zu den Allgemeinen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags, möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie nun auch Anspruch auf die „Erster Beistand“-Garantie und die „Euro+“-Garantie im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags haben. Nachfolgend laden Wir Sie ein, den Umfang dieser Deckung, ihre Grenzen und Ausschlüsse.
Fettgedruckte Begriffe und Ausdrücke werden im Lexikon definiert.
Sofortige Beistandsleistungen
Telefonische Unterstützung 24 Stunden am Tag erreichbar: Info-Line
Sie finden die Telefonnummer der Infoline auf Ihrem Versicherungsschein.
Sie können den Infoline-Service nutzen, sobald Ihre Garantie Haftpflicht oder Fahrzeugschutz beginnt, vorausgesetzt, dass das bezeichnete Fahrzeug ein Personenkraftwagen, ein Lieferwagen, Wohnmobil, Motorrad oder ein Moped ist:
- mit einer höchstzulässigen Masse von 3,5 Tonnen oder weniger
- nicht unter einem gewerblichen Kennzeichen gefahren wird. (Händler-, Berufs- oder Probefahrzeugkennzeichen)
- kein Kurzzeit-Mietfahrzeug oder Taxi ist.
Unsere Info-Line informiert Sie rund um die Uhr über die Schritte, die Sie bei einem Unfall oder einer Panne unternehmen müssen (Ausfüllen des Unfallberichts, richtiges Vorgehen bei Verletzungen, erforderliche Maßnahmen bezüglich des Fahrzeugs usw.).
Über die Infoline erhalten Sie auch die Kontaktdaten:
- der nächstgelegenen Krankenhäuser und Ambulanzdienste
- der Bereitschaftsapotheke oder des Bereitschaftsarztes
- von Kinderkrippen, Heimen, Seniorenheimen, Rehabilitationszentren und Zentren für Palliativpflege
- von Heimdienstleistern (Pflege, Mahlzeiten, Einkäufe, Haushaltshilfen, Kinderbetreuer, Krankenbetreuer, Tierbetreuer)
- rund um die Uhr erreichbarer Pannendienste (Klempner-, Schreinerarbeiten, Strom, Fernsehreparatur, Schlüsseldienst, Glaser)
- unserer Vertragswerkstätten und -abschleppdienste
- der betroffenen öffentlichen Dienststellen für jedes mit Ihrer Wohnung zusammenhängende dringende Problem
- der spezifischen Hinweise bei einer Fahrt ins Ausland.
Erster Beistand
Der Versicherte kann die folgenden Beistandsleistungen unter der Telefonnummer in Anspruch nehmen, die auf dem Versicherungsschein angegeben sind.
Damit wir unsere Beistandsleistungen optimal organisieren und insbesondere das bestgeeignete Verkehrsmittel (Flugzeug, Bahn usw.) ermitteln können, verpflichtet sich der Versicherte, uns innerhalb von 4 Stunden nach Eintreten des Schadens zu kontaktieren und nur mit unserem Einverständnis Kosten für Beistandsleistungen aufzuwenden.
Geschieht dies nicht, so beschränkt sich unsere Beteiligung, von besonderen Einschränkungen abgesehen, auf die
- im Vertrag angegebenen Entschädigungsobergrenzen
- auf die Kosten, die wir aufgebracht hätten, wenn wir den Dienst selbst organisiert hätten.
Sie profitieren vom Ersten Beistand, sobald Ihre Garantie Haftpflicht und/oder Fahrzeugschutz in Kraft tritt, vorausgesetzt, dass das versicherte Fahrzeug entweder ein Personenkraftwagen, ein Lieferwagen, Wohnmobil, Motorrad oder ein Moped ist:
- mit einer höchstzulässigen Masse von 3,5 Tonnen oder weniger
- nicht unter einem gewerblichen Kennzeichen fährt (Händler-, Berufs- oder Probefahrzeugkennzeichen)
- kein Kurzzeit-Mietfahrzeug oder Taxi ist.
Wir garantieren auch den Faltwohnwagen, Wohnwagen oder Anhänger mit einer höchstzulässigen Masse gleich oder weniger als 3,5 Tonnen und einer Länge von maximal 8 Metern Deichsel enthalten, der von dem bezeichneten Fahrzeug gezogen wird.
Unsere Leistungen werden im Falle eines Verkehrsunfalls, eines Brandes, des Diebstahls oder des versuchten Diebstahls des Fahrzeugs, von höherer Gewalt und Zusammenstoß mit Tieren, wodurch das bezeichnete Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, gewährt.
Die Leistungen werden im Falle einer Panne oder bei Nutzen des falschen Kraftstoffs nicht gewährt.
Um die Garantie zu erhalten, muss der Versicherte seinen Wohnsitz in Belgien haben und dort gewöhnlich verbleiben.
Welche Dienstleistungen werden in Belgien und im Umkreis von 30 km über unsere Grenzen hinaus erbracht?
Erstmaßnahmen
Wir kontaktieren auf Ihren Antrag
- den Rettungsdienst
- den zuständigen Polizeidienst
- Ihr Familienmitglied, das Sie benennen
- Personen, mit denen Sie einen Termin vereinbart hatten.
Das Abschleppen des versicherten Fahrzeugs
Wir organisieren und kümmern uns um die Intervention eines Vor-Ort-Service oder andernfalls um das Abschleppen des versicherten Fahrzeugs in eine unserer Vertragswerkstätten in Belgien oder in die von Ihnen benannte Werkstatt in Belgien.
Wenn das in Belgien gestohlene Fahrzeug im Ausland in einem Umkreis von 30 km außerhalb unserer Grenzen gefunden wird, organisieren und kümmern wir uns um den Abschleppdienst zur nächstgelegenen Werkstatt.
Wir beschränken unsere Intervention:
- auf 250 EUR für den Pannendienst/Abschleppdienst, den wir nicht organisiert haben, es sei denn, es war Ihnen nicht möglich, uns nach der Intervention der Polizei oder der medizinischen Erstversorgung zu kontaktieren, und unter Vorlage entsprechender Nachweise.
- Unsere Beteiligung wird auf 500 EUR, wenn das versicherte Fahrzeug durch Anerkanntes Abschlepp unternehmen im Auftrag der Polizei abgeschleppt wurde. Ein Anerkanntes Abschleppunternehmen Abschleppdienst ist ein zugelassener Abschleppdienst, dessen Service die Polizei bei Unfällen auf der Autobahn zur Vermeidung von Staus in Anspruch nimmt.
Rückkehr nach Hause oder Weiterreise
Wir organisieren und bezahlen:
- entweder die Rückkehr der unverletzten Insassen nach Hause
- oder ihre Beförderung bis zum ursprünglichen Bestimmungsort (höchstens 125 EUR)
- oder den Transport zu einem Autovermieter (maximal 125 EUR),vorausgesetzt, dass das bezeichnete Fahrzeug ein Personenkraftwagen, ein Lieferwagen, ein Wohnmobil oder ein Motorrad ist.
Betreuung von Versicherten unter 18 Jahren
Wir benachrichtigen sofort die von Ihnen benannte Person, um sie abzuholen und veranlassen den Transport zu dieser Person. Wir übernehmen die Kosten (maximal 65 EUR).
Die versicherten Personen sind:
- Ihre Kinder, Ihre minderjährigen Enkelkinder
- Kinder, minderjährige Enkelkinder Ihres mit Ihnen zusammenlebenden Ehepartners oder Lebenspartners
- alle in Ihrem Haushalt lebenden Kinder
Psychologischer Beistand
Wir bieten Ihnen psychologische Unterstützung per Telefon, wenn das versicherte Fahrzeug in ein Car-Jacking oder in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt war.
Welche Leistungen werden im Ausland erbracht?
Abschleppen des versicherten Fahrzeugs
Wir arrangieren und bezahlen das Abschleppen des versicherten Fahrzeugs zur nächstgelegenen Werkstatt. Wenn das Abschleppen jedoch nicht von uns organisiert wurde, ist unsere Intervention auf maximal 250 EUR begrenzt.
Diese Leistungen werden in den folgenden Ländern erbracht: Andorra, Frankreich, Liechtenstein, Österreich, Tschechien, FYROM (Mazedonien), Litauen, Polen, Tunesien, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Luxemburg, Portugal, Türkei, Bulgarien, Ungarn, Malta, Rumänien, Vatikanstadt, Zypern(*), Irland, Marokko, San Marino, Vereinigtes Königreich, Dänemark, Island, Monaco, Serbien(*), Schweden, Deutschland, Italien, Montenegro, Slowenien, Schweiz, Estland, Kroatien, Niederlande, Slowakei, Finnland, Lettland, Norwegen, Spanien.
(*) Wir gewähren die Deckung nur in den geographischen Teilen Zyperns und Serbiens, die der Kontrolle der entsprechenden Regierungen unterliegen.
Psychologischer Beistand
Wir bieten Ihnen psychologische Unterstützung per Telefon, wenn das versicherte Fahrzeug in ein Car-Jacking oder in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt war.
Welche Ausschlüsse gelten für den Ersten Beistand
Der Versicherungsschutz wird nicht gewährt
- wenn Sie das Beistandsbedürfnis vorsätzlich oder durch Selbstmord oder Selbstmordversuch herbeigeführt haben
- wenn wir feststellen, dass das Beistandsbedürfnis aus einem groben Verschulden des Versicherten hervorgeht. Mit grobem Verschulden meinen wir:
- Eintritt eines Schadensfalls, während sich der Fahrer in einem Zustand der Alkoholvergiftung mit mehr als 0,8 g/l Blut oder Trunkenheit oder einem vergleichbaren Zustand befindet, der auf die Einnahme von Drogen, Medikamenten oder Halluzinogenen zurückzuführen ist, was dazu führt, dass der Versicherte die Kontrolle über seine Handlungen verliert.
- Wette oder Herausforderung
- bei Missachtung der Vorschriften bezüglich der technischen Kontrolle
- bei Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen oder Trainingsfahrten für derartige Wettkämpfe
- bei Nichteinhaltung der örtlichen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften für das Führen von Kraftfahrzeugen
- wenn er in Belgien einem Führerscheinentzug unterworfen ist
- wenn er zur Ausübung seines Berufes die Beförderung von Personen oder Gütern in einem beliebigen Fahrzeug durchführt
- bei Ereignissen, die resultieren aus
- kollektiven Gewalttaten. Durch Terrorismus verursachte Schadensfälle sind nicht ausgeschlossen.
- nuklearem Risiko.
Wir müssen den Nachweis erbringen, dass wir von unserer Intervention befreit sind.
Garantie EURO+
Es handelt sich um eine Erweiterung der Haftpflichtgarantie.
Die Garantie Euro+ wird innerhalb des Gültigkeitszeitraums der obligatorischen Haftpflichtversicherung des bezeichneten Fahrzeugs erworben.
Was ist EURO+?
Wir bezahlen, an die Versicherten, welche in West-Europa mit dem versicherten Fahrzeug Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, eine ergänzende Entschädigung zusätzlich zu Ihrem Schadensersatz infolge von Personenschäden, und zwar:
■ die Differenz zwischen der Schadensersatzsumme, der ihnen nach dem ausländischen anwendbaren Recht für den Unfall zusteht und der, die ihnen laut allgemeinem belgischem Recht für Reparationen zustehen würde.
Ein Beispiel: ie sind Opfer eines Schadensfalls in Frankreich und Sie sind verletzt. Ein französische Dritte ist verantwortlich für diesen Schadensfall. Die Gesellschaft des haftpflichtigen Dritten wird die korrekte Entschädigung Ihrer Personenschäden laut französischem Recht vornehmen. Diese Entschädigung beruht auf den medizinischen Daten des medizinischen Gutachtens, welches von einem Vertrauensarzt erstellt wird. Im Rahmen der Euro+ Garantie berechnen wir die Entschädigung, der Ihnen laut belgischem Recht zustehen würde, wenn der Unfall in Belgien passiert wäre. Falls diese günstiger für sie ausfällt, zahlen wir Ihnen diese zusätzliche Entschädigung aus.
Welche Personen sind versichert?
Vorausgesetzt sie sind Fahrer oder Fahrgast, versichern wir die nachfolgend benannten Personen:
Sie haben den Status einer NATÜRLICHEN PERSON?
- Sie
- Die in seinem Haushalt lebenden Personen
- Die nicht zusammenwohnenden Kinder – die eigenen und die Ihres Ehepartners oder Lebenspartner – die steuerlich zu Ihren Lasten sind.
Sie haben des Status einer JURISTISCHEN PERSON?
- Jeder Mitarbeiter, Ihres Personals, Ihrer Geschäftsführer und Manager und aller Ihrer Mitarbeiter
- Im Haushalt Ihrer Geschäftsführer und Manager
- Die nicht zusammenwohnenden Kinder – Die steuerlich unterhaltsberechtigt sind (es handelt sich um die Kinder Ihrer Geschäftsführer oder Manager und um Kinder, die nicht mit ihrem Partner oder Ehegatten zusammenwohnen).
Wie sieht es im Fall von Leasing aus? Wenn der Versicherungsnehmer die Leasinggesellschaft ist, gilt der Mieter (natürliche oder juristische Person) als versicherter für diese Versicherung. Sind, je nach Lage des Falles, die Personen versichert, die unter dem Status einer natürlichen Person angegeben sind oder die unter dem Status einer juristischen Person angegeben sind.
Auch wenn sie nicht Fahrer oder Insasse sind und unter der Bedingung, dass sie aufgrund des Todes einer anderen versicherten Person einen Schaden erlitten haben, versichern wir:
- Die oben festgelegten Versicherten
- Die Eltern und Angehörigen dieser Versicherten bis zum zweiten Grad. Die Drittzahler und die subrogierten Dritten können sich nicht auf diese Versicherung berufen.
Für welches Fahrzeug wird diese Versicherung abgeschlossen?
Die Versicherung wird für einen Unfall mit dem bezeichneten Fahrzeug abgeschlossen wenn es sich hierbei um einen Personenkraftwagen, ein Lieferwagen, Wohnmobil, ein Motorrad oder ein Moped handelt
- dessen höchstzulässige Masse gleich oder weniger als 3,5 Tonnen beträgt
- welches nicht mit einem Handelskennzeichen (Händler-, Berufs- oder Probefahrzeugkennzeichen) oder einer befristeten Zulassung fährt
- welches nicht ein Kurzzeit-Mietfahrzeug ist.
Die Garantie wird auch übernommen, bei der Nutzung eines Vorübergehendes Ersatzfahrzeug
fürdas bezeichnete Fahrzeug welches technisch unbrauchbar ist. Dieses Ersatzfahrzeug muss ein Personenkraftwagen, ein Lieferwagen oder ein Wohnmobil sein
- dessen höchstzulässige Masse gleich oder weniger als 3,5 Tonnen beträgt
- welches nicht mit einem Handelskennzeichen (Händler-, Berufs- oder Probefahrzeugkennzeichen) oder einer befristeten Zulassung fährt
- welches nicht ein Kurzzeit-Mietfahrzeug ist.
Die Garantie dehnt sich auf die Insassen des Wohnwagens aus, der am bezeichneten Fahrzeug anhängt bzw. am Vorübergehendes Ersatzfahrzeug.
Welches sind die die in Westeuropa abgedeckten Länder?
Andorra, Irland, Österreich, Dänemark, Italien, Portugal, Deutschland, Liechtenstein, Saint-Marino, Finnland, Luxemburg, Schweden, Frankreich, Monaco, Schweiz, Griechenland, Norwegen, Spanien, Niederlande, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich.
Nach welchem Prinzip wird entschädigt?
Der Entschädigungszusatz wird pro Versichertem berechnet.
Um die Entschädigungssumme, sowohl nach belgischem wie auch nach ausländischem Recht festzulegen, entspricht der pro Versichertem übernommene Schaden der Summe aller Bestandteile seines Personenschadens.
Die geschuldete Entschädigung wird unter Abzug der Interventionskosten berechnet:
- nach Abzug der von einem Drittzahler geleisteten Entschädigungsleistungen oder im Fall der Nichteinhaltung der Beitrittspflicht oder sonstiger Pflichten der Leistungen, die bei Einhaltung dieser Pflichten gezahlt worden wären. Ein Beispiel: Intervention nach Abzug der durch die Krankenkasse übernommenen Kosten.
- Versicherungsgesellschaften, die Leistungen gemäß Haftpflichtversicherungen erbringen Ein Beispiel: Garantie Personenschutz in Pauschalweise.
Der versicherte Insasse wird unbeschadet der Haftung entschädigt.
Der versicherte Fahrer wird im Verhältnis der Haftung entschädigt, welche er von der Gegenpartei in Anwendung des ausländischen Rechts zur Last gelegt bekommt. Ein Beispiel: Gemäß französischem Recht kann das Falschparken zu einer Teilverantwortung für einen Verkehrsunfall in Frankreich führen.
Wenn der Versicherte ein Leistungsberechtigter ist, wenden wir die oben festgelegten Prinzipien an, je nachdem ob der verstorbene Versicherte Fahrer oder Insasse war.
Unsere Intervention ist auf 500.000 EUR je Versichertem begrenzt.
Welche Ausschlüsse gelten für die gewählte Formel?
Folgende Schäden sind in keinem Fall gedeckt:
- Schäden infolge eines Nuklearrisikos
- Schäden infolge von kollektiven Gewalttaten; nicht ausgeschlossen sind durch Terrorismus verursachte Schadens fälle
- Schäden infolge der Teilnahme an einem Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oder Geschicklichkeitsrennen oder -wettbewerb (mit Ausnahme von Touristen- oder Vergnügungsrallyes) oder an dessen Vorbereitung.
- Diebstahl des Fahrzeugs
- Auslandsreisen während mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen.
Wir decken keine Schäden des Fahrers:
- Zu denen wir feststellen, dass sie durch folgende Fälle groben Verschuldens des Versicherten verursacht wurden:
- Eine Wette oder eine Herausforderung
- Vertrauensbruch oder Veruntreuung
- Bei Nichterfüllung der örtlich geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und sonstigen Vorschriften bezüglich der Führung von Kraftfahrzeugen seitens des Fahrers oder Verwirkung seines Rechts auf das Führen eines Kraftfahrzeugs in Belgien.
Wir müssen den Nachweis erbringen, dass wir von unserer Intervention befreit sind.
Welche spezifischen Bestimmungen finden im Schadensfall Anwendung?
Die Bestimmungen der Haftpflicht sind auf die Garantie Euro+ anwendbar, sofern die folgenden Bestimmungen sie nicht aufheben.
Ihre Pflichten oder die des Versicherten
Im Fall eines Schadensfalls verpflichten Sie oder der Versicherte sich:
1. Den Schadensfall zu melden
- Uns so schnell wie möglich genau über Umstände, Ursachen, Ausmaß der Schäden, Schwere von Verletzungen, die Identität von Zeugen und Opfern zu informieren, wenn möglich spätestens nach der Rückkehr aus Belgien.
- sofern möglich den europäischen Unfallbericht zu verwenden; Sie können jederzeit ein Exemplar des europäischen Unfallberichtes von Ihrem Versicherungsvermittler oder direkt von uns anfordern;
2. an der Regulierung des Schadensfalls mitzuwirken
- Uns unverzüglich alle für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Schadensfalls erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zukommen zu lassen und es uns zu gestatten, uns die entsprechenden Unterlagen und Auskünfte zu verschaffen; achten Sie hierzu bitte darauf, ab Eintritt des Schadensfalls sämtliche Schadensbelege zu sammeln (Beispiele: ärztliche Atteste, Arztkosten, Arzneimittelkosten).
- Bei der Einschätzung des Schadens durch die Vertreter der Versicherungsgesellschaft des Verantwortlichen oder durch unsere Repräsentanten mitwirken und ihre Feststellungen erleichtern, sowohl im Ausland als auch in Belgien.
- Die Termine bei unserem Vertrauensarzt wahrzunehmen, der das ärztliche Gutachten erstellen wird.
- Uns das Vergleichsangebot (Quittung oder Transaktion) des Verantwortlichen oder seiner Versicherungsgesellschaft (oder einer Organisation, die als Garantiefonds gilt), mitzuteilen oder das rechtkräftige Urteil, welches die Haftung und die Entschädigung festlegen.
- Eine Forderungsübertragung zu unseren Gunsten vor unserer Intervention unterschreiben.
Bei Missachtung der vorstehend beschriebenen Pflichten mindern oder verweigern wir die geschuldeten Entschädigungen und/oder Kostenübernahmen oder fordern die im Rahmen des Schadensfalls geleisteten Entschädigungen und/oder Kostenübernahmen von Ihnen zurück.
Unsere Pflichten
1. Wenn die laut ausländischem Recht geschuldete Entschädigung niedriger ist als die Entschädigung laut belgischem Recht
Entschädigung eines Insassen
- Wenn festgelegt wird, dass das ausländische Recht, das auf den Unfall anwendbar ist, dem Insassen keinerlei Entschädigung zuspricht oder der Fahrer alleinig haftet, zahlen wir dem Versicherten die laut belgischem Recht berechnete Entschädigung aus.
- Im gegenteiligen Fall zahlen wir dem Versicherten sofort die im Vergleichsangebot oder dem rechtkräftigen Urteil übernommene Entschädigungssumme aus, bevor wir sie vom Schuldner zurückfordern. Wir zahlen ihm die zusätzliche Zulage berechnet nach belgischem Recht.
Entschädigung des Fahrers
- Falls es sich bei dem Schuldner um einen Haftpflichtversicherer handelt, zahlen wir dem Versicherten sofort die Entschädigungssumme aus, die in seinem Vergleichsangebot oder im rechtskräftigen Urteil übernommen wurde. Wir zahlen ihm die zusätzliche Zulage innerhalb von drei Monaten berechnet nach belgischem Recht.
- Falls es sich bei dem Schuldner um keinen Haftpflichtversicherer handelt, müssen wir im Besitz eines rechtkräftigen Urteils sein, das die Haftung sowie die Entschädigungsleistung festlegt. Der Versicherte kümmert sich darum, dieses Gerichtsurteil ausführen zu lassen. Wir zahlen dem Versicherten die Differenz zwischen dieser Entschädigung und der nach belgischem Recht berechneten Entschädigung.
2. Wenn die laut ausländischem Recht geschuldete Entschädigung höher als die Entschädigung laut belgischem Recht ist:
Entschädigung eines Insassen
- Wir bezahlen keine zusätzliche Entschädigung
- Jedoch zahlen wir dem Versicherten sofort den Betrag aus, der im Vergleichsangebot oder im rechtsgültigen Urteil steht, bevor wir diesen vom Schuldner zurückfordern.
Entschädigung des Fahrers
- Wir bezahlen keine zusätzliche Entschädigung
- Jedoch wenn es sich beim Schuldner um einen Haftpflichtversicherer handelt, bezahlen wir dem Versicherten sofort den Betrag aus, der auf seinem Vergleichsangebot oder im rechtskräftigen Urteil ausgeführt ist, bevor wir diese vom Schuldner zurückfordern.
Falls wir vom Versicherer des Verantwortlichen eine Entschädigung erhalten, welche höher als die, die wir laut belgischem Recht übernehmen, bezahlen wir dem betroffenen Versicherten diese Differenz aus.
LEXIKON
Anhänger
Jedes Fahrzeug, das als Anhänger ausgerüstet und dazu bestimmt ist, von einem anderen Fahrzeug gezogen zu werden.
Beispiel
Illustration. Die in diesen Allgemeinen Bedingungen aufgeführten Beispiele dienen der Veranschaulichung. Es könnten weitere geben.
Bezeichnetes Fahrzeug
a) Das in den besonderen Bedingungen beschriebene Fahrzeug. Alles, was diesem Fahrzeug anhängt, ist Teil des Fahrzeugs.
b) Der in den besonderen Bedingungen beschriebene nicht angehängte Anhänger.
Fahrzeug
Jedes für den Landverkehr bestimmte, mechanisch angetriebene Kraftfahrzeug, das nicht auf Schienen läuft, unabhängig von der Antriebskraft und der Höchstgeschwindigkeit.
Kollektive Gewalttaten
Krieg, Bürgerkrieg, militärische Gewalttaten mit kollektiver Triebfeder, Beschlagnahme oder Zwangsbesetzung.
Kurzzeit-Mietfahrzeug
Der Mietwagen, der dem Versicherten während einer Frist von maximal 1 Jahr bereitgestellt wird.
Moped
Der Begriff „Moped“ bezeichnet jedes Moped, Speed-Pedelec, Leichtkraftfahrzeug oder jedes Fahrzeug, dessen maximal autonome Geschwindigkeit konstruktionsbedingt 6 km/h nicht überschreitet, dessen maximale Masse jedoch 100 kg übersteigt, oder dessen maximale autonome Geschwindigkeit konstruktionsbedingt 25 km/h nicht überschreitet, jedoch dessen maximale Masse über 25 kg liegt (Beispiel: ein Elektroroller). Allerdings sind Fahrzeuge, die auch für andere Zwecke als den einfachen Transport bestimmt sind, nicht betroffen (Beispiele: ein Traktor, ein Baustellenfahrzeug, …).
Nuklearrisiko
Schäden, die sich, direkt oder indirekt, aus der Änderung des Atomkerns, aus Radioaktivität, aus ionisierenden Strahlungen jeder Art, aus den schädlicher Eigenschaften von Kernbrennstoffen oder -Substanzen oder aus radioaktiven Produkten oder Abfällen ergeben.
Panne
Jede mechanische, elektrische oder elektronische Störung, durch die das versicherte Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist.
Schadensfall
Jedes schadensauslösende Ereignis, das zur Anwendung des Vertrags führen kann.
Terrorismus
Eine im Geheimen organisierte Aktion mit ideologischen, politischen, ethnischen oder religiösen Zielen, die von einer Einzelperson oder einer Gruppe ausgeführt wird, wobei Personen gegenüber Gewalt ausgeübt wird oder der wirtschaftliche Wert eines materiellen oder immateriellen Gutes teilweise oder völlig zerstört wird, entweder um die Öffentlichkeit einzuschüchtern, ein Klima der Verunsicherung zu schaffen, Druck auf Behörden auszuüben oder um den Verkehr und den normalen Betrieb eines Dienstes oder Unternehmens zu beeinträchtigen.
Besondere Bestimmungen bezüglich Terrorismus
Wird ein Ereignis als terroristische Handlung anerkannt, so beschränken sich unsere vertraglichen Verpflichtungen gemäß dem Gesetz vom 3. Mai 2024 über die Entschädigung von Opfern eines terroristischen Aktes und über die Versicherung gegen Terrorschäden, sofern Terrorismus nicht ausgeschlossen wurde. Wir sind (mit Ausnahme von Inter Partner Assistance) Mitglied der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) Terrorism Reinsurance and Insurance Pool. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffen unter anderem den Umfang und die Ausführungsfrist unserer Leistungen. Bezüglich der Risiken, für die eine gesetzlich vorgeschriebene Deckung von Terrorschäden vorgesehen ist, sind alle Schadensfälle immer ausgeschlossen, die durch Waffen oder Geräte verursacht wurden, die durch eine Strukturveränderung des Atomkerns zur Explosion gebracht werden. In allen anderen Fällen sind durch Terrorismus verursachte nukleare Risiken in jeder Form stets ausgeschlossen.
Unfall
Ein plötzliches, unabsichtliches und unvorhersehbares Ereignis für den Versicherten.
Versicherungsschein
Das Dokument, das wir für Sie als Beweis für die Haftpflichtversicherung ausstellen, sobald Ihnen diese Deckung gewährt wird. Im Falle einer Vertragsannullierung, bei Vertragsablauf oder sobald die Vertragsauflösung oder – aufhebung wirksam ist, ist der Versicherungsschein nicht länger gültig.
Vorübergehendes Ersatzfahrzeug
Das einem Dritten gehörende Fahrzeug, anders als das bezeichnete Fahrzeug, welches uns nicht gemeldet werden muss. Dieses Fahrzeug ersetzt das bezeichnete Fahrzeug während maximal 30 Tagen und dient derselben Nutzung wie das bezeichnete Fahrzeug, wenn dieses definitiv oder vorübergehend wegen Wartung, Anpassungen, Reparaturen, technischer Fahrzeugkontrolle oder technischem Totalschaden nicht fahrtüchtig ist. Wenn das bezeichnete Fahrzeug zwei oder drei Räder hat, darf die Deckung unter keinen Umständen ein Fahrzeug mit vier oder mehr Rädern betreffen.
Zusammenwohnender
Partner Dauerhafte Beziehung zwischen zwei Personen, die zusammenwohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen.