Wie in Ihrem Zahlungsaufforderung/Erinnerungsschreiben angegeben, ändern oder klären wir die Allgemeinen Bedingungen unserer Garantien für die Haftpflichtversicherung (und deren Erweiterungen), den Fahrzeugschutz (einschließlich Omnium XL oder Omnium XL Pro), den Personenschutz im Pauschalmodus (Sicherheit des Fahrers) und die Fahrzeugassistenz.

Da Ihr Versicherungsvertrag mindestens eine dieser Garantien umfasst, laden wir Sie ein, sich unten über die wesentlichen Änderungen zu informieren, die Sie betreffen.

Diese gelten ab dem Fälligkeitsdatum Ihres Vertrags, das in Ihren besonderen Bedingungen oder in Ihrem Zahlungsaufforderungsschreiben angegeben ist.

        Änderungen:

       2.3.2.2 – Dienstleistungen im Ausland (Erster Beistand): Hinzufügung der Deckung „Psychologischer Beistand“ per Telefon, wenn das versicherte Fahrzeug in ein Car-Jacking oder in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt war.

Erläuterungen/Korrekturen:

       Hinzufügung eines Abschnitts „Gud zu wissen“ (der angibt, dass die Beispiele nur zur Veranschaulichung dienen und dass die fettgedruckten Wörter im Lexicon definiert sind).

       1.2. Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung / 2.2.4. Garantie Euro+ / 2.3.2. Erster Beistand: Ersetzung von „Großbritannien“ durch „Vereinigtes Königreich“.

       1.7.1. Was müssen Sie bei einem Schadensfall tun? Korrektur:

AS IS: Sofern die nachstehenden Verpflichtungen nicht eingehalten werden, reduzieren oder streichen wir die Entschädigungen und/oder fälligen Beteiligungen oder wir fordern von Ihnen die Rückzahlung der für den Schadensfall gezahlten Entschädigungen oder Kosten.

TO BE: Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen können wir die Rückerstattung der Entschädigung und/oder der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schadensfall gezahlt wurden, fordern.

       2.1. BOB-Garantie: Präzisierung, wo notwendig, dass die Deckelung von 25.000 EUR für den „Auto“-Sachschaden als „ohne MwSt“ zu verstehen ist.

       2.1.3. BOB-Garantie – Welches ist das versicherte Fahrzeug? / 2.2.3. Garantie Euro+ – Für welches Fahrzeug wird diese Versicherung abgeschlossen? / 2.3. Sofortige Beistandsleistungen: Streichung der Erwähnung von „Minibus“ (da es zur Kategorie „Auto“ gehört) und Hinzufügung des „beruflichen“ Kfz-Kennzeichens zur Liste der Handelskennzeichen (Händler und Probe).

       2.1.4. BOB-Garantie: Klarstellung. Damit wir die Sachschäden, die durch den BOB am versicherten Fahrzeug verursacht werden, übernehmen, darf das Fahrzeug nicht gegen Sachschäden bei uns oder einer anderen Gesellschaft versichert sein.

       2.1.6. BOB-Garantie – Welche Sonderbestimmungen gelten im Schadensfall?

Sachschaden: Teil „ Wie wird der Schaden ermittelt? “ – Klarstellung der Rolle des Gutachters

AS IS: Wir beauftragen einen Gutachter, der die Reparaturkosten ermittelt und entscheidet, ob das Fahrzeug ein Totalschaden ist. Die Reparaturkosten werden nach den allgemein üblichen Maßstäben bestimmt.

TO BE: Wir beauftragen einen Gutachter, der Ihren Schaden bewerten und feststellen wird, ob Ihr Fahrzeug repariert werden kann oder ob ein Totalschaden festgestellt werden muss. Die Reparaturkosten werden nach im allgemeinen Gesetz.

Anpassung der Übernahme der Gutachterkosten an die Änderungen des Gesetzes vom 4. April 2014 über Versicherungen:

AS IS: Jede Partei trägt die Kosten und das Honorar Ihres Gutachters. Kosten und Honorare des dritten Gutachters werden jeweils zur Hälfte von Ihnen und uns getragen.

TO BE: Wir tragen die Kosten und Honorare unseres Sachverständigen. Wir übernehmen die Kosten und Honorare Ihres Sachverständigen und gegebenenfalls die des dritten Sachverständigen. Sollten Sie jedoch im Unrecht sein, gehen die Kosten und Honorare Ihres Sachverständigen und gegebenenfalls des dritten Sachverständigen zu Ihren Lasten und sind uns zu erstatten.

Taxikosten für den BOB: Klarstellung, dass der Taxigutschein nur gültig ist, um den BOB zu seinem Wohnung oder Wohnsitz in Belgien zurückzubringen.

Personenschaden des BOB: Streichung der Fristen, innerhalb derer wir entschädigen werden – da das Gesetz vom 4. April 2014 über Versicherungen uns nun Fristen auferlegt (und unser Versicherungsvertrag diesem Gesetz unterliegt). 

       2.2.7. Euro+-Garantie: Welche spezifischen Bestimmungen finden im Schadensfall Anwendung? Streichung der Fristen, innerhalb derer wir entschädigen werden – da das Gesetz vom 4. April 2014 über Versicherungen uns nun Fristen auferlegt (und unser Versicherungsvertrag diesem Gesetz unterliegt).

       2.3.2. Erster Beistand: Klarstellung, dass die versicherte Person ihren Wohnsitz in Belgien haben oder dort wohnen muss, um von der Deckung profitieren zu können.

       Lexicon:

• Hinzufügung der Definition von „Beispiel“: „ Illustration. Die in diesen Allgemeinen Bedingungen aufgeführten Beispiele dienen der Veranschaulichung. Es könnten weitere geben. “

• Anpassung der Definition von „Terrorismus“ gemäß dem Gesetz vom 3. Mai 2024 über die Entschädigung von Opfern eines terroristischen Aktes und über die Versicherung gegen Terrorschäden.

        Änderungen:

– 1.6.8. Unterschied zwischen unserer Entschädigung und Ihrer Schuld gegenüber dem Kreditgeber: Erweiterung unserer Garantie auf den Betrag, der noch an Leasing- oder Mietgesellschaften zu zahlen wäre.

– 2.5.10. Klarstellung, dass der Regressverzicht kommt nicht zur Anwendung in den Vorteil des genehmigten Fahrers, genehmigten Halters oder genehmigten Passagiers des versicherten Fahrzeugs, wenn einer dieser Letzteren vorsätzlich betrügerisch nicht:

– sobald als möglich und in jedem Fall innerhalb der in dem Vertrag festgelegten Frist, den Schadenfall gemeldet hat (ausgenommen, wenn diese Meldung so schnell wie vernünftigerweise möglich erfolgt ist);

– ohne Verzögerung alle erforderlichen Informationen bereitgestellt und auf die gestellten Fragen geantwortet hat, um die Umstände und den Umfang des Schadens feststellen zu können;

– alle vernünftigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Folgen des Schadenfalls zu verhindern und zu begrenzen.

Erläuterungen:

– 1.3. Wo ist das Fahrzeug versichert? Ersetzung von „Großbritannien“ durch „Vereinigtes Königreich“.

– 1.5. Welche Schäden decken wir? 1.5.2.: Glasbruch – Klarstellungen und Präzisierungen

• AS IS: Wir übernehmen Schäden, die verursacht werden durch Bruch oder Bersten…
TO BE: Wir decken durch Bruch oder Bersten…
• AS IS: transparenten Teils des Daches
TO BE: transparenten oder transluzenten Teils des Daches.

– 2.5.3. Wie bestimmen wir den Schaden? Anpassung der Übernahme der Gutachterkosten an die Änderungen des Gesetzes vom 4. April 2014 über Versicherungen:

• AS IS: Jede Partei trägt die Kosten und das Honorar ihres Gutachters. Kosten und Honorare des dritten Gutachters werden jeweils zur Hälfte von Ihnen und uns getragen.
• TO BE: Wir tragen die Kosten und Honorare unseres Sachverständigen. Wir übernehmen die Kosten und Honorare Ihres Sachverständigen und gegebenenfalls die des dritten Sachverständigen. Sollten Sie jedoch im Unrecht sein, gehen die Kosten und Honorare Ihres Sachverständigen und gegebenenfalls des dritten Sachverständigen zu Ihren Lasten und sind uns zu erstatten.

– Lexicon:

Anpassung der Definition von „Terrorismus“ gemäß dem Gesetz vom 3. Mai 2024 über die Entschädigung von Opfern eines terroristischen Aktes und über die Versicherung gegen Terrorschäden.

 Änderungen:

/

Erläuterungen:

       Hinzufügung eines Abschnitts „Gud zu wissen“ (der angibt, dass die Beispiele nur zur Veranschaulichung dienen und dass die fettgedruckten Wörter im Lexicon definiert sind). 

       Lexicon: Hinzufügung der Definition von „Beispiel“: „Illustration. Die in diesen Allgemeinen Bedingungen gegebenen Beispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Es könnten noch weitere Beispiele vorhanden sein.“

       Lexicon:

Anpassung der Definition von „Terrorismus“ gemäß dem Gesetz vom 3. Mai 2024 über die Entschädigung von Opfern eines terroristischen Aktes und über die Versicherung gegen Terrorschäden.

Änderungen:

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Erläuterungen:

       Hinzufügung eines Abschnitts „Gud zu wissen“ (der angibt, dass die Beispiele nur zur Veranschaulichung dienen und dass die fettgedruckten Wörter im Lexicon definiert sind).

       1.1. Welche Fahrzeuge sind versichert? In der Definition der abgedeckten Fahrzeuge: Streichung der Erwähnung von „Minibus“ (da es zur Kategorie „Auto“ gehört).

       1.3. Ausschlüsse. In der Definition der grobem Verschulden, Streichung des Teils „ wodurch der Versicherte die Kontrolle über seine Handlungen verliert“ in Bezug auf Trunkenheit (da der Zustand der Trunkenheit impliziert, dass die Person die Kontrolle über ihre Handlungen nicht mehr hat).

       2.1. Welche Leistungen werden in welcher Situation gewährt? Ersetzung von „Großbritannien“ durch „Vereinigtes Königreich“.

       Lexicon: Hinzufügung der Definition von „Beispiel“ und „Terrorismus“

·         Beispiel: „Illustration. Die in diesen Allgemeinen Bedingungen gegebenen Beispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Es könnten noch weitere Beispiele vorhanden sein.“

·         Terrorismus: Eine heimlich organisierte Aktion mit ideologischen, politischen, ethnischen oder religiösen Zielen, die von einer Einzelperson oder einer Gruppe ausgeführt wird, wobei Personen gegenüber Gewalt ausgeübt wird oder der wirtschaftliche Wert eines materiellen oder immateriellen Gutes teilweise oder völlig zerstört wird, entweder um die Öffentlichkeit einzuschüchtern, ein Klima der Verunsicherung zu schaffen, Druck auf Behörden auszuüben oder um den Verkehr und den normalen Betrieb eines Dienstes oder Unternehmens zu stören.

Besondere Bestimmungen bezüglich Terrorismus :

 Wird ein Ereignis als terroristische Handlung anerkannt, so beschränken sich unsere vertraglichen Verpflichtungen gemäß dem Gesetz vom 3. Mai 2024 über die Entschädigung von Opfern eines terroristischen Aktes und über die Versicherung gegen Terrorschäden, sofern Terrorismus nicht ausgeschlossen wurde. Wir sind (mit Ausnahme von Inter Partner Assistance) Mitglied der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) Terrorism Reinsurance and Insurance Pool. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffen unter anderem den Umfang und die Ausführungsfrist unserer Leistungen. Bezüglich der Risiken, für die eine gesetzlich vorgeschriebene Deckung von Terrorschäden vorgesehen ist, sind alle Schadensfälle ausgeschlossen, die durch Waffen oder Geräte verursacht wurden, die dazu bestimmt sind, durch Strukturveränderung des Atomkerns zu explodieren. In allen anderen Fällen sind durch Terrorismus verursachte nukleare Risiken in jeder Form stets ausgeschlossen.